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FAQ-Seite

1. Welche Rechtsgebiete decken Sie ab?

Eine schnelle Übersicht über die Fachgebiete, in denen die Kanzlei tätig ist, finden Sie hier unter „Über Uns“ – „Rechtsberatung“. Ausführlichere Beschreibungen können Sie unter dem eigenständigen Menüpunkt „Beratungen“ einsehen.

2. Was ist eine Erstberatung und wie läuft diese ab?

Eine Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Mit anderen Worten eine initiale Beratung, in welcher der Fall eingeordnet, Problemfelder und Anforderungen erkannt und deren weitere Bearbeitung koordiniert werden kann. Dazu gehört grds. nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst” (BGH, Beschluss v. 03. Mai .2007 – Az. I ZR 137/05)

Kontaktieren Sie uns unter Nutzung der Kontaktdaten oder des Kontaktformulars (Menüpunkt „Kontakt“). Danach werden wir uns mit Ihnen, für die Koordination eines Erstberatungstermins, in Verbindung setzen, so dass auch Informationen (bspw. Entwürfe, Verträge oder Beweise) erörtert werden können, welche zu diesem Termin benötigt werden.

Im Einklang mit § 34 RVG, wird für ein Erstgespräch, bei Verbrauchern, eine Gebühr vom 190,00 EUR und für eine initiale schriftliche Begutachtung 250,00 € abgerechnet. Die weitergehende Beratung richtet sich entweder nach den Gebühren des RVG (i.d.R. nach Gegenstandswert) oder Gebührenvereinbarung. Bei (v.a. umfangreichen) Geschäftsmandanten wird regelmäßig eine Gebührenvereinbarung, nach Zeitaufwand, getroffen.

3. Wie hoch sind die Kosten für Ihre Leistungen?

Im Einklang mit § 34 RVG, wird für ein Erstgespräch, bei Verbrauchern, eine Gebühr vom 190,00 EUR und für eine initiale schriftliche Begutachtung 250,00 € abgerechnet.

Bei (v.a. umfangreichen) Geschäftsmandanten wird regelmäßig eine Gebührenvereinbarung, nach Zeitaufwand, getroffen.

Die weitergehende Beratung richtet sich entweder nach den Gebühren des RVG (i.d.R. nach Gegenstandswert) oder Gebührenvereinbarung.

Sollte eine Rechtschutzversicherung existieren, kann eine Deckungsanfrage über die Kanzlei gestellt werden.

Bzgl. vieler Standardtätigkeiten, für die thailändische Jurisdiktion (Gesellschaftsgründungen, Subventionsanträge, Datenschutz-Audits, Liquidationen etc.), können Pauschalgebühren vereinbart werden.

4. Wie kann ich Sie erreichen?

Detaillierte Kontaktinformationen und ein Kontaktformular finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt.

Unter +49 6122 929 1199 steht ein 24-Stunden-Sekretariat zur Verfügung.

5. Welche Erfolgsaussichten hat mein Fall?

Naturgemäß sind die Erfolgsaussichten individuell. Die Erfolgsaussichten eines Mandantenbegehren können deshalb, in der Regel, erst nach einer individuellen Nach einer Ersteinschätzung und ggf. weitergehenden Prüfung erfolgen, sollten komplexe juristische Fragen, Beweisangebot oder Antragsumfang zu klären sein..

6. Wie kurzfristig kann ich einen Termin bekommen?

Unsere Mandanten schätzen schnelle Antworten auf dringende Anliegen. Im Rahmen des Erstkontakts wird die Terminvergabe geklärt, welche sich auch nach der aktuellen Arbeitsbelastung richtet.

7. Sind meine Daten sicher?

Daten werden jurisdiktionsbezogen nach Maßgabe der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des deutschen Datenschutzgesetzes, anwaltlichen Berufsrechts und/oder des thailändischen Personal Data Protection Acts (PDPA) verarbeitet und gespeichert.

8. Übernehmen Sie auch Fälle außerhalb Ihres Standorts?

Wir übernehmen grds. Fälle innerhalb der deutschen und thailändischen Jurisdiktion. Zudem können Audio- und Videokonferenzen angeboten werden.

9. Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Die Zusammenarbeit orientiert sich an den Mandatsanforderungen.

Gemeinsamkeiten bestehen selbstverständlich bzgl. des koordinierten Erstkontakts, der nachfolgenden professionellen Akten- und Mandatsanlage und fortlaufenden juristischen Betreuung des Mandats durch einen zentralen juristischen Ansprechpartner.

Die Kommunikationskanäle können dem Mandatsbedürfnis angepasst werden.

10. Vertreten Sie auch vor Gericht?

Wir vertreten Sie auch bei Rechtstreitigkeiten vor deutschen und thailändischen (Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Finanz-)Gerichten.

Weitere Fragen? Rufen Sie an : +49 6122 9291199 ,+66 2116 0309