Allgemeine Informationen & FAQ
Begriff und Ursprung
Im rechtlichen Kontext bedeutet Datenschutz insbesondere den Schutz personenbezogener Daten, also Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen.
Dies weist bereits auf den Ursprung des Datenschutzes hin: Datenschutz ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das wiederum Teil des allgemeinen Rechts auf informationelle Privatsphäre ist. Ursprünglich wurde dieses Recht als Abwehrrecht gegen staatliche Überwachung konzipiert (wegweisender Fall: „Volkszählungsurteil“). Obwohl das deutsche Grundgesetz daher keinen eigenen „Datenschutzartikel“ vorsieht, genießt der Datenschutz über Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG Verfassungsrang.
Das hessische Heimatland der Kanzlei KARST spielte eine besondere Rolle bei der Entwicklung des Datenschutzrechts. 1970 wurde dort das erste Datenschutzgesetz verabschiedet. Von da an entwickelte sich dieses Rechtsgebiet zu einem globalen Phänomen und baute auf wichtigen Meilensteinen wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und zuletzt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf, wodurch der Datenschutz zu einem integralen Bestandteil jeder modernen Informationsgesellschaft wurde. Mit dem Personal Data Protection Act, B.E. 2562 (2019), kurz PDPA, hat auch Thailand kürzlich ein modernes Datenschutzgesetz verabschiedet.