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Portfolio

Gründungsinformationen (thailändische Limited, Co., Ltd.)

Notwendige Informationen für die Gründung einer thailändischen Limited (Co., Ltd.)

Eine häufige Mandantenfrage bezieht sich auf die notwendigen Unterlagen, welche für die Gründung einer tailändischen Limited (Company Limited, Co., Ltd.) benötigt werden. Während jeder Fall individuell zu beurteilen ist, können die folgenden Minimalinformationen genannt werden:

  • Die Firma (Name des Unternehmens)
  • Das Unternehmenslogo (zur Erstellung des Siegels)
  • Der Sitz des zu gründenden Unternehmens
  • Informationen zur Finanzverfassung: Insbesondere das Stammkapital, die Aufteilung der Anteile, der Ausgabebetrag/Nennbetrag, Bankinformationen zum Unternehmenskonto, Daten zum Geschäftsjahr
  • Geschäftsführer (Directors): Gewünschte Zeichnungsbefungnis, Name, Alter, Nationalität, Beruf, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse
  • Gesellschafter: Anteilsquote, Name, Alter, Nationalität, Beruf, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Nutzung der Gesellschaftsform einer thailändischen Company Limited eine Mindestanzahl von drei (3) Anteilseignern erfordert. Je nach Nationalität dieser Anteilseigner können sich weitere rechtliche Hürden auftun.

Kommen Sie bei diesbezüglichen Fragen auf uns zu – KARST unterstützt Ihr Projekt gerne.

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